Mieter/innen bezahlen für Untätigkeit
Das Ausbremsen der Dekarbonisierung macht das Heizen noch teurer.
Von Nicolas Šustr
Lorena Jonas vom Verbraucherzentrale Bundesverband ist alarmiert. Die Klimapolitik der Bundesregierung und insbesondere des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie scheine „derzeit vor allem auf eine Abkehr von der großen Wärmewende hinauszulaufen“. Für Mieter/innen bedeute das, „dass die Abhängigkeit von immer teurer werdenden fossilen Energien noch länger bestehen bleiben könnte“, so die Referentin im Team Energie und Bauen weiter zum MieterEcho. Augenscheinlich setze die Bundesregierung „eher auf die Interessen der fossilen Industrie als auf den Schutz der Verbraucher/innen und den Umbau zu einem bezahlbaren erneuerbaren Energiesystem“.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien werde verlangsamt und die Dekarbonisierung des Gebäudebestands verschleppt oder sogar ganz ausgesetzt, könne man dem Koalitionsvertrag entnehmen, in dem die Abschaffung des sogenannten Heizungsgesetzes angekündigt wurde. Und „Entlastungen für Verbraucher/innen bei der Stromsteuer, wie im Koalitionsvertrag versprochen, bleiben aus und werden nur der Industrie gewährt“, sagt Jonas.
„Wir sehen tatsächlich kein umfassendes Konzept, keinen konkreten Plan der aktuellen Bundesregierung, wie überhaupt Wärmewende gelingen soll, und da sind wir noch gar nicht bei dem Punkt, wie sie sozial gerecht umgesetzt werden kann“, sagt auch Paula Brandmeyer im Gespräch mit dem MieterEcho. Sie ist stellvertretende Bereichsleiterin Energie und Klimaschutz bei der Deutschen Umwelthilfe.
Erstmal habe die aktuelle Regierungskoalition wieder für große Unsicherheit gesorgt mit ihrem Plan, das Gebäudeenergiegesetz, also das sogenannte Heizungsgesetz wieder abzuschaffen. „Aber in bemerkenswerter Geschlossenheit sind eigentlich alle gegen dieses Vorhaben“, stellt Brandmeyer fest. Umweltverbände, Industrieverbände, Handwerk, aber auch die großen deutschen Produzenten.
CO2-Preis als Kostenturbo
Mieter/innen stecken jedenfalls in der Falle steigender Kosten. Denn dass fossile Energien durch CO2-Bepreisung zunehmend teurer werden, scheint trotz aller politischen Rollbacks in der Klimapolitik sicher. Seit 2021 gibt es in Deutschland eine nationale CO2-Bepreisung fossiler Brennstoffe im Gebäude- und Verkehrssektor mit einem politisch bestimmten Preis. Der liegt 2025 bei 55 Euro pro Tonne und soll ab 2026 in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro festgelegt werden. Ursprünglich ab 2027 soll das europäische Emissionshandelssystem ETS II mit einem Zertifikatehandel starten. Eine jährlich sinkende Zertifikatsmenge und ein marktbasierter Preis werden den Preis dann weiter verteuern. Noch ist nicht abzusehen, wie teuer er wirklich wird. Bei einer Verhandlung der europäischen Umweltminister/innen am 5. November 2025 wurde der Start auf 2028 verschoben.
„Je langsamer die Dekarbonisierung voranschreitet, desto höher bleibt der Bedarf an Zertifikaten und damit der Preis, was fossiles Heizen verteuert“, sagt Lorena Jonas von der Verbraucherzentrale. Deutschland spiele dabei eine Schlüsselrolle, da es fast ein Viertel der ETS II-relevanten Emissionen verursache, verdeutlicht die Expertin. Verzögere Deutschland die Umstellung auf fossilfreie Energieträger, werde das ganz Europa spüren. „Trotz Frist im Juni 2025 hat Deutschland noch keinen Plan vorgelegt, wie insbesondere vulnerable und einkommensarme Haushalte vor steigenden Preisen geschützt werden sollen“, sagt Jonas.
Ungeklärt sei auch noch, wie die europäischen CO2-Preise zwischen Mieter/innen und Vermietern aufgeteilt werden. So eine Aufteilung gebe es bisher nur für den 2021 eingeführten nationalen CO2-Preis. Je höher der Brennstoffverbrauch, desto größer der Anteil an den CO2-Kosten, die der Vermieter tragen muss. „Der Gedanke dahinter ist, dass Vermieter/innen einen Anreiz haben sollen, das Gebäude energetisch zu verbessern, um den eigenen Anteil an den CO2-Kosten zu reduzieren“, sagt Jonas. Bloß funktioniert das in der Praxis nicht. Denn die Kostenaufteilung erfolge nicht anhand der energetischen Qualität der Bausubstanz, etwa über einen Energieausweis, sondern auf Basis des tatsächlichen Brennstoffverbrauchs. „In einem Mehrfamilienhaus, in dem Mieter/innen aufgrund hoher Energiepreise und schlechter Gebäudeeffizienz besonders sparsam heizen, führt der geringere Verbrauch dazu, dass ihr Anteil an den CO2-Kosten steigt“, beschreibt Jonas die paradoxe Folge.
Die Hoffnung, Vermieter zu einer Sanierung anzuregen, werde nicht aufgehen. „Denn solange das Mietrecht so großen Spielraum für Mieterhöhungen gibt, haben Vermieter/innen selbst bei steigenden CO2-Kosten auf ihrer Seite die Möglichkeit, die Kosten einfach über Erhöhung der Nettokaltmiete zu kompensieren.“ Und selbst wenn sich Hauseigentümer für eine Sanierung entscheiden, „bleibt für Mieter/innen die noch größere Gefahr der Modernisierungsmieterhöhung“, so Jonas. Ein drittes Problem sei ganz praktischer Natur: Mieter/innen mit Gasetagenheizung und eigener Gasabrechnung müssen den Anteil der Vermieter einfordern. „Ob das in der Praxis zugunsten der Mieter/innen funktioniert, wird noch evaluiert“, sagt die Expertin.
Besonders problematisch ist die Lage bei der Fernwärmeversorgung. „Die Fernwärmepreise sind schon jetzt oft hoch und Mieter/innen sind diesen ausgeliefert“, sagt Lorena Jonas. Und die Umstellung auf erneuerbare Energiequellen ist nicht trivial und braucht Investitionen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert deshalb eine gesetzlich festgelegte Preisobergrenze, die sich an den Betriebskosten von Wärmepumpen orientiert. Das soll Verbraucher besser schützen.
Fernwärmepreise deckeln
„Fernwärme ist nicht das Allheilmittel“, sagt auch Paula Brandmeyer von der Umwelthilfe. Die Berliner Landespolitik erweckt immer wieder diesen Eindruck, aber sie ist derzeit noch zu 80% fossil und die Dekarbonisierung wird sehr aufwendig. „Die Berliner Pläne, ganz viel auf Biomasse-Verbrennung und Wasserstoff setzen zu wollen, sind eine Scheinlösung“, unterstreicht die Energieexpertin. Bei der Verbrennung von Biomasse oder auch Müll werde nun mal CO2 freigesetzt. „Es ist auch vollkommen unklar, woher die benötigten Mengen eigentlich kommen sollen.“ Wasserstoff sei „viel zu wertvoll, um ihn einfach zu verbrennen in Bereichen, in denen es Alternativen gibt“, sagt Brandmeyer. Wasserstoff werde tatsächlich vor allem für die Industriebereiche benötigt, die sich ansonsten nicht dekarbonisieren lassen. Zumal nach wie vor unklar sei, in welchen Mengen fossilfreier Wasserstoff überhaupt zur Verfügung stehen werde und zu welchem Preis. „Günstig dürfte er nicht sein“, erwartet nicht nur die Expertin.
„Für Wärmenetze, die mit einer Preisobergrenze nicht wirtschaftlich betrieben werden können, aber gesamtgesellschaftlich – etwa auf Basis der kommunalen Wärmeplanung – wünschenswert sind, sollte ein gesondertes öffentliches Förderprogramm entwickelt werden“, fordert Lorena Jonas von der Verbraucherzentrale. Hier müsse der Staat dafür sorgen, dass die Dekarbonisierung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe nicht hauptsächlich von den Mieter/innen getragen werden muss.
Zwei seit den 1980er Jahren beziehungsweise 2013 kaum novellierte Verordnungen des Bundes regeln bei der Fernwärme grundlegend Preisgestaltung, Vertragsbedingungen, Anschluss und Versorgung sowie die Bedingungen für Mieter/innen. „Die Novellen beider Verordnungen stehen schon länger auf der politischen Agenda und sind auch eilig, wenn man an die Berichterstattung über extrem hohe Fernwärmerechnungen in ganzen Siedlungen aus den letzten Wintern erinnert“, sagt Lorena Jonas. Die Ampel-Koalition im Bund habe sich mit mehreren Entwürfen an Novellen versucht. Doch die Widerstände der betroffenen Verbände waren groß, und die Koalition schaffte es nicht, eine Position dazu zu finden. Im aktuellen Koalitionsvertrag sind wieder Novellen angekündigt. „Was genau geplant ist, ist bisher nicht bekannt und nach jetzigem Wissensstand auch nicht in Bearbeitung“, so Jonas.
„Es ist klar, dass wir eine sozial gestaffelte Förderung und eine gerechte Kostenverteilung bei der Wärmewende brauchen“, sagt Paula Brandmeyer von der Umwelthilfe. „Unser Gedanke geht in die Richtung, für Mieter/innen die Kosten anzusetzen, die Wärmeversorgung mit Wärmepumpen verursachen würden, weil es die günstigste und effizienteste Technologie ist.“ Entscheide sich der Vermieter beispielsweise für Fernwärme oder Biomethan, müsse er alles, was die Heizkosten im Vergleich zur Wärmepumpe mehr kosten, selber zahlen.
MieterEcho 454 / Dezember 2025


