Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter
MieterEcho 451 / August 2025

Im Dienst der Immobilienlobby

„Vergesellschaftungsrahmengesetz“ statt Umsetzung des Enteignungsvolksentscheids.

Von Rainer Balcerowiak

Die von einer CDU/SPD-Koalition geführte Berliner Landesregierung hält an ihrer Verschleppungstaktik fest. Noch bis zum Ende dieses Jahres soll ein „Vergesellschaftungsrahmengesetz“ vorgelegt werden, das auch noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden könnte. Hintergrund ist der erfolgreiche Volksentscheid der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ (DWE), dem am 26. September 2021 knapp 60% der Wähler/innen zugestimmt hatten.

Doch die folgenden Landesregierungen – egal ob rot-grün-rot oder schwarz-rot – ließen von vornherein keinen Zweifel aufkommen, dass sie keinesfalls die Absicht haben, diesen Volksentscheid umzusetzen. Rechtlich waren und sind sie dazu auch nicht verpflichtet, da bei dem Volksentscheid kein entsprechendes Gesetz zur Abstimmung gebracht wurde, das im Erfolgsfall sofort in Kraft getreten wäre, sondern nur eine eher unverbindliche Aufforderung an den Senat, ein entsprechendes Gesetz zu erarbeiten.

Zunächst wurde die Bewertung des Volksentscheids in eine Expertenkommission ausgelagert, die im Juni 2023 in ihrem Abschlussbericht festhielt, dass die angestrebte Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Immobilienkonzerne möglich und zulässig sei. Doch auch das veranlasste den Senat nur zu einem müden Schulterzucken. Vielmehr sollte nun die Erarbeitung eines „Vergesellschaftungsrahmengesetzes“ in Angriff genommen werden. Ein Plan, der auch im Koalitionsvertrag von CDU und SPD nach den Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus im Februar 2023 verankert wurde. 

Das jetzt geplante Gesetz soll aber keinesfalls konkrete Rahmenbedingungen für die im Volksentscheid verlangte Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände formulieren. Sondern eher einen allgemeinen Rahmen für Eingriffe des Landes in zentralen Bereichen wie Energie, Klimaschutz und eben auch Wohnen skizzieren. Und der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Stettner stellte bei der Vorstellung des Vorhabens klar, dass Enteignungen bzw. Vergesellschaftungen von Wohnungsbeständen für seine Partei nicht in Frage kämen. Inkrafttreten soll das Gesetz frühestens zwei Jahre nach seiner Verabschiedung, da man es zuvor dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen will.

Opposition lehnt Gesetz ab

Die Initiative DWE bewertet das Vorhaben als „reines Ablenkungsmanöver“. Mit einem Rahmengesetz werde keine einzige Wohnung vergesellschaftet und somit auch keine einzige Miete günstiger, hieß es in einer Erklärung. DWE erneuerte die  Ankündigung, einen eigenen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung zu erarbeiten, um damit gegebenenfalls einen neuen und dann bindenden Volksentscheid auf den Weg zu bringen. Allerdings erfolgte diese Ankündigung erstmals bereits vor gut zwei Jahren, und seitdem hat man wenig davon gehört. Und einen dazu passenden Zeitplan gibt es wohl auch nicht, entsprechende Anfragen blieben ohne Ergebnis.

Auch die Oppositionsparteien halten nichts von dem Plan der CDU/SPD-Koalition. Der Linken-Abgeordnete Tobias Schulze nannte das geplante Rahmengesetz ein „zeitraubendes Placebo“. Es brauche  „keine Übung im Trockenschwimmen, sondern den beherzten Sprung ins wilde Wasser der Vergesellschaftung von Wohnraum.“ Die Sprecherin für Wohnen der Grünen-Fraktion, Katrin Schmidberger, sagte, das Rahmengesetz sei ein „Papiertiger, wirkungslos gegen die Wohnungsnot in dieser Stadt“.

Beide Parteien bereiten sich auf einen heißen Wahlkampf vor, denn im kommenden Jahr wird im Herbst ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Der gesamte Themenkomplex Mieten/Wohnen wird angesichts der dramatischen Situation in der Hauptstadt dabei eine zentrale Rolle spielen. Linke und Grüne arbeiten derzeit auch an Gesetzentwürfen, die sich zwar nicht explizit auf den Volksentscheid beziehen, aber teilweise erhebliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt vorsehen. Und auch der im Umfragen-Sturzflug dümpelnden SPD scheint allmählich zu schwanen, dass sie mit Sprechblasen und wachsweichen Positionen wohl keinen Blumentopf gewinnen kann. Das jetzt geplante „Vergesellschaftungsrahmengesetz“ wird bei den zu erwartenden Auseinandersetzungen keine wichtige Rolle spielen, das Thema Vergesellschaftung dagegen schon.    


MieterEcho 451 / August 2025

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