Neuer Anlauf zur Vergesellschaftung
„Deutsche Wohnen & Co enteignen" plant Gesetzesvolksentscheid, SPD bleibt auf Blockadekurs.
Von Nicolas Šustr
„Die SPD will nicht enteignen" schreibt die SPD-Abgeordnetenhausfraktion auf ihrer Internetseite. Und erläutert zu ihrer „Mietenstrategie", wie sie den Vergesellschaftungsartikel 15 des Grundgesetzes anwenden will. In ihrer – äußerst exklusiven – juristischen Sichtweise gehen die Berliner Sozialdemokraten davon aus, dass der Artikel angewendet werden kann, ohne die Eigentumsverhältnisse anzutasten. Vielmehr soll er als Vehikel dienen, eine gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung inklusive Mietendeckel der Bestände von Wohnkonzernen zu erreichen.
Es ist bereits der zweite Versuch der SPD in der aktuellen Koalition mit der CDU den Schein zu wahren, dass man den erfolgreichen Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer, privater Wohnungskonzerne auf irgendeine Art ernst nehmen will. Den hatten schließlich im September 2021 knapp 60% der Wähler/innen mit ihrem Kreuz unterstützt. Der erste Anlauf im Rahmen dieser Strategie ist das Vergesellschaftungsrahmengesetz, das Kriterien für potenzielle Sozialisierungsobjekte und die Entschädigungen abstecken soll. Nur eine kleine Meldung war es den Medien wert, dass das Gesetz am 12. März vom Abgeordnetenhaus beschlossen worden ist. Ob jemand der SPD den Gefallen tut, gegen das Gesetz zu klagen, um – so die Argumentation – eine richterliche Überprüfung zu erreichen, bleibt offen. Ganz abgesehen davon, dass nach nahezu einhelliger Rechtsmeinung das Gesetz keinerlei Beitrag auf dem Weg zu einer tatsächlichen Vergesellschaftung leistet.
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen" (DWE) schaut allerdings nicht untätig zu, wie die Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheids politisch ausgesessen wird. Im September 2025 legte sie einen eigenen Gesetzentwurf vor. Der, so der Plan, soll nach einer breiten juristischen Diskussion und entsprechenden Anpassungen in einem erneuten Volksbegehren direkt zur Abstimmung gestellt werden. Bei Erfolg würde er direkt Gesetz werden – ohne auf parlamentarische Mehrheiten angewiesen zu sein. Einen Zeitplan dafür hat die Initiative allerdings bisher nicht genannt.
Viele Stolpersteine auf dem Weg
Tatsächlich wird auch dieser Weg steinig und lang. Aus juristischer Sicht das größte Problem ist, dass es bisher keine Rechtsprechung zu Artikel 15 des Grundgesetzes gibt. Juristische Gutachten bleiben daher letztlich graue Theorie, so überzeugend sie auch hergeleitet sein mögen. Bereits die Zulässigkeitsprüfung des Volksbegehrens bietet Raum für lange Verzögerungen. Denn die liegt zunächst in der Hand des Senats. Offen ist auch die Frage, wie das Berliner Wahlvolk auf die Möglichkeit reagiert, einen so weitreichenden Eingriff in die herrschende Praxis der Wirtschaftsordnung starten zu können. Schockwellen, die sich durch die tiefe Verwobenheit des Immobilien- und Finanzsektors ergeben, sind absehbar. Was Auswirkungen insbesondere auf Altersversorgungsmodelle haben wird.
Man kann sich ausmalen, welche Horrorszenarien im Rahmen der Kampagne der Gegenseite an die Wand gemalt werden. Welchen Einfluss Angstkampagnen haben können, zeigen die kürzlich abgehaltenen Betriebsratswahlen in der Tesla-Autofabrik bei Berlin. Kaum kaschierte Drohungen von Tesla-Chef Elon Musk, das Werk im Zweifel abzuwickeln, sollte die Liste der IG Metall die Mehrheit erhalten, scheinen Wirkung gezeigt zu haben – ihr Stimmenanteil sank.
Selbst Linkspartei und -fraktion, die offiziell unverbrüchlich an der Seite von DWE stehen, senden nicht immer eindeutige Signale. Einerseits wird die Umsetzung des Volksentscheids als zwingende Voraussetzung für mögliche Koalitionen nach der Wahl gemacht. Bei der letzten Fraktionsklausur wurde aber auch auf die komplizierten und möglicherweise sehr langen Umsetzungsprozesse verwiesen. Allerdings wird eine Linksfraktion nach der Wahl personell und wohl auch inhaltlich nur wenig mit der aktuellen Fraktion zu tun haben. Die große Frage ist, wie die Wähler/innen es perspektivisch goutieren werden, wenn die Linke deswegen die Option einer Koalition mit SPD und Grünen ausschlägt, und Berlin stattdessen von einer Troika aus CDU, SPD und Grünen regiert werden wird.
MieterEcho 456 / April 2026


