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| Zum Teufel mit den Mietern oder Schwamm im Paradies | ||
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Wer sich nach dem Paradies verzehrt, könnte glauben, es in jenem Maklerprospekt für Eigentumswohnungen gefunden zu haben: "Das Grundstück liegt mitten im ,Grünen Herzen' der südlichen Stadtmitte von Berlin. Es ist umgeben von Parkanlagen und historischen Kirchhöfen: Der Volkspark Hasenheide und die Ruhe der Kirchhofanlagen laden zur Erholung und Entspannung ein. In nur drei Minuten zu Fuß erreichen Sie Tennisplätze und die Sporthalle. Schulen aller Art, Einkaufsgelegenheiten, umfangreiche Dienstleistungen, Gastronomie und die U-Bahnstation Südstern sind ebenfalls mit wenigen Schritten erreichbar. Immer mehr Häuser im Wohn-Umfeld wurden bzw. werden liebevoll restauriert, Dächer und Fassaden begrünt, Hofflächen entsiegelt... Sie leben in einem harmonischen Umfeld... Am Puls der Stadt: die Nähe zur City-West und -Ost sind schnell über fünf bzw. sieben U-Bahn-Stationen erreichbar." Allerdings ist doch wohl nicht ohne Umsteigen das Paradies zu erreichen, scheint die unorthodoxe Grammatik vermitteln zu wollen. Doch sei's drum: "Die einmalige Lage des Hauses im Grünen wird auch Sie überzeugen." Paradiesisch und erreichbar? Ein irdisches Paradies braucht aber seine Zeit. Sieben Tage sind das Minimum, wie uns allen bekannt ist. Hier in der Lilienthalstr. 12 begann die Errichtung des Garten Eden 1993 mit der Emanation (Hervorhebung aller Dinge aus dem göttlichen, d.R.) der "Willms und Höges GbR". Zu dieser Zeit war das "Ambiente" noch recht irdisch, in den 29 Wohnungen wohnten ca. 29 Mietsparteien. MieterInnen wie Sie und ich. Ziemlich alltäglich, nichts besonderes. Ans Paradies erinnerten nur die regelmäßig dröhnenden Kirchenglocken. Und wer so etwas mal mitgemacht hat, weiß, es ist die Hölle. Ansonsten das Übliche! Bereits vor dem seinerzeitigen Verkauf wurden von den Alteigentümern "Eugen und Condorus Erben" Modernisierungen und Sanierungen in Aussicht gestellt. Die MieterInnen sollten in die Planungen einbezogen werden, der Architekt Wissmann bemühte sich auf mehreren MieterInnenversammlungen um Konsens. Doch was dann geschah, könnte als prophylaktische Vertreibung der MieterInnen aus dem Paradies bezeichnet werden. Der gänzlich profane und irgendwie abrupte Eigentümerwechsel brachte zunächst nur einen Rechtstreit über die Empfangsberechtigung für die Miete. Alles was die MieterInnen danach von den neuen Eigentümer erfuhren, war deren Kontonummer. Ansprechpartner für das Haus gab es nicht. Auftretende Schäden mussten individuell aufgelistet, gemäß § 545 BGB zur Anzeige gebracht und dann gerichtlich geklärt werden. Aber selbst die dadurch erworbenen Rechtstitel brachten die Eigentümer nicht aus der Deckung. Ersatzvornahmen wurden nötig. Reparaturen beglichen die MieterInnen durch Einbehaltung von Mietzahlungen. Viele, denen dieses Verfahren zu aufwendig war, zogen vor, die zerfallende Stätte zu verlassen. Andere jedoch hatten bereits zuvor so viel investiert, dass sie sich nicht nur dem Exodus verweigern mussten, sondern aus berechtigter Sorge über die schädliche Entwicklung die aufblühenden Leerstände sowie die Mängel dem BA Kreuzberg (Abtl. Bau- und Wohnungsaufsicht) mitteilten. Nach mehreren Telefonaten zum ersten Male schriftlich am 12.12.95. Mit der Bitte um Hilfe selbstverständlich. Eine Besichtigung kam am 4.3.96 zustande. Doch der Leerstand schritt voran. Von Ruhe keine Spur Die Eigentümer wiesen gleichzeitig während der ganzen Zeit auf geplante Modernisierungen hin. Das geschah zwar nur mündlich, doch irgendwie passierte dann auch immer etwas: Am 17.3.97 sollten Aufmaßarbeiten für einen Heizungseinbau erfolgen. Ohne Modernisierungsankündigung. Im August 1997 wurden aktive Vorbereitungen für den Einbau einer Heizung getroffen, dabei die Keller einiger MieterInnen entsorgt, unangekündigt selbstredend. Zu dem Zwecke des Heizungseinbaus wurden erst einmal die Kamine verschüttet, obgleich die Ofenheizung noch vorhanden war. Das war ein wenig zu viel des Guten, deshalb musste die Bauaufsicht auf Drängen der MieterInnen tätig werden. Eine Klingelanlage sollte her! Vorbereitungen wurden eifrig getroffen. Sie gediehen soweit, dass die vorhandenen Klingeln nur noch an den Stromkabeln hingen und blanke Drähte nach den neuen Klingeln verlangten, doch ohne Erfüllung. Das Bauaufsichtsamt ordnete Ersatzvornahme an. Am 15.12.97 führte die Fa. "arbitare" den Auftrag der Eigentümer aus, die Fenster "gang- und schließbar" zu machen. Die Bedingungen schienen ideal, denn es herrschten minus sechs Grad Außentemperatur. Das Resultat war eine erhöhte Luftdurchlässigkeit. Unterdessen erhöhte sich die Leerstandsbilanz kontinuierlich und wies im Februar 1998 bereits 10 Wohnungen aus. Dem Bezirksamt wurden regelmäßig Mitteilungen gemacht. Neue paradiesische Meldungen Zu dieser Zeit trat die Firma Naumann und Roestel Immobilien Consulting GbR auf den Plan. Sie bot im Auftrage der Eigentümer das Haus folgendermaßen zum Verkauf an: "Modernisierungsfähiger Altbau in Parklage! Das angebotene Mietshaus befindet sich in für innenstädtische Verhältnisse fast idyllisch wirkender Wohnlage. Direkt gegenüber ... befindet sich die St. Johannes Basilika mit ihren ausgedehnten Grünflächen auf denen die Päpstliche Botschaft errichtet werden soll". Doch das ist nicht alles: "Der Eigentümer hat verschiedenste Vorbereitungen zur Modernisierung des Hauses geleistet. Es liegen sämtliche notwendigen Genehmigungen vor; der DG-Ausbau mit ca. 640 m2 wurde mit dem Bauamt abgestimmt und zahlreiche Baumaßnahmen wurden bereits durchgeführt." Gemeint sind sicherlich die im Zuge von Ersatzvornahmen auf Drängen der MieterInnen vom Bauamt veranlassten Maßnahmen. Davon erfahren die Interessenten zwar nichts, dafür werden ihnen aber die Vorteile noch einmal kurz zusammengefasst: "ruhige Grünlage gegenüber der St.-Johannes Basilika und der zukünftigen Päpstlichen Botschaft Die AG Umwandlung will an dieser Stelle nicht über ein System philosophieren, in dem 41% Wohnungsleerstand als verkaufsförderndes Argument soziale Wertschätzung erfahren, sondern diese im April 1998 mitgeteilte Tatsache leidenschaftslos zur Kenntnis nehmen. Im November 1998 erhalten die MieterInnen ein Schreiben in dem zu lesen stand: "Die bisherigen Modernisierungsversuche am Haus durch den verstorbenen Partner des Herrn Willms wurden gestoppt und abgerechnet. Alle Beteiligten sind aus ihren Verträgen entlassen und Herr Willms distanziert sich von dem damaligen Vorgehen vollständig. Es ist nun entschieden, das Haus mit einem ganz neuen und sehr professionellen Team zu modernisieren." Der Leerstand, wen wundert's, drang inzwischen munter in weitere Wohnungen ein. Der Segen kommt selten allein Die "neue und sehr professionelle" Art der Modernisierung lernte das inzwischen recht stark zusammengeschmolzene Häuflein der MieterInnen spätestens am 3.5.99 kennen. An diesem Tage erhielt es Besuch von Herrn Willms, der so ganz nebenbei die Zustimmung zum Fahrstuhleinbau einforderte. Der Fahrstuhl solle nicht nur die Mieten - wohnwertsteigernd - erhöhen, sondern auch noch vor dem einzigen Fenster des Berliner Zimmers entlang geführt werden. Flankiert wurde dieses Ansinnen durch das drastische Auftreten des neuen Miteigentümers Herrn Maaßen. Die MieterInnen lehnten diese Form der Wohnwertsteigerung ab. Darauf erhielten sie am 20.7.99 - möglicherweise sogar als Reaktion - die erste schriftliche Modernisierungsankündigung seit 1993. Sie war allzu "professionell" und entsprach nicht den inhaltlichen und formalen Voraussetzungen des § 541 b. Bot den MieterInnen also keinen Grund, sich zur Zustimmung verpflichtet zu fühlen. Quadratmeterweise Paradies Im Hause wird das Treiben immer hektischer. Bautrupps ziehen ein. Aus leeren Wohnungen fliegt Schutt ohne Baustellensicherung auf die Straße. Darauf angesprochen, entgegnen Bauarbeiter: "Hier wohnt doch keener mehr." Eine noch bewohnte Wohnung wird auf Veranlassung der Eigentümer in Anwesenheit der Polizei geöffnet, "weil dem Mieter etwas zugestoßen sein könne". Anschließend strömen Kaufinteressenten durch die derart begehbar gemachte Wohnung. Eine Mieterin erlebt im Keller eine Überraschung. Dort gab es auf einmal Tageslicht. Der Wohnung darüber fehlt nämlich der Fußboden, dem Keller die Decke. MieterInnen berichten: "....Wasserabläufe werden gekappt und über ein Dränagerohr einfach über die Grünfläche im Hof laufen gelassen, der Hauseingang ist nicht ausreichend abgesichert, Baucontainer stehen direkt vor dem Hauseingang, Wasser wird ohne Ankündigung gesperrt ...und ...und ...und." Und: Der Leerstand steigert sich. Am 6.1.2000 erscheinen im Hausflur Zettel auf denen der neue Architekt, Herrn Peter Klimberg, mitteilt, dass nun mit der Sanierung und Modernisierung begonnen wird. Die Situation im Hause ist unverändert nur die Kontakte der MieterInnen zur Bauaufsicht, der Polizei und der Senatsverwaltung für Umweltschutz haben sich intensiviert. Da wird im Februar diesen Jahres dem Bezirksamt Kreuzberg starker Schwammbefall in dem Hause mitgeteilt. In einem Schreiben des Gutachters an die Eigentümer heißt es: "Mit dem Schreiben vom 27.01.2000 haben wir konkret auf die Bereiche verwiesen, in denen bisher nach Freilegungsarbeiten ein Befall durch den Echten Hausschwamm festgestellt wurde. Dies betrifft bisher insbesondere: Dachgeschoss Quergebäude Whg. 23 (Balkonbereich), Whg. 24 (Balkonbereich), Whg. 25 (Badbereich) und Vorderhaus Whg. 5 (Erkerbereich). Entsprechend des voranschreitenden Bautenstandes musste festgestellt werden, dass auch im Erdgeschoss Whg. 2 im gesamten Fußbodenbereich ein Befall durch den Echten Hausschwamm zu verzeichnen ist. Aufgrund der Vielzahl der Schadbereiche durch den Echten Hausschwamm (Wachstum erfolgt u.a. auch versteckt im Mauerwerk) besteht der dringende Verdacht, dass die unterschiedlichen Schadbereiche zusammengewachsen sind, bzw. noch weitere Befallsbereiche durch den Echten Hausschwamm im Gebäude vorhanden sind. Aus o.g. Gründen empfehlen wir Ihnen die Aufnahme der Fußböden in den Nassbereichen (Küche, Bad) sowie der Fußböden im Außenwandbereich. Da solche Maßnahmen aus unserer Sicht im bewohnten Zustand unzumutbar sind (Demontage aller Sanitärausstattungen in Küche und Bad!), empfehlen wir einen Freizug der bewohnten Wohnungen. Eine Aussage zum Umfang der Arbeiten kann erst nach Freilegung der typischen Schadbereiche getroffen werden." Herr Maaßen (Miteigentümer) hatte am 28.2.00 Gelegenheit dem Kreuzberger Bauausschuss die Lage darzustellen. Es könne nicht garantiert werden, dass der Schwamm nicht bereits auf die Nachbarhäuser übergegriffen habe, es müsse dringend gehandelt werden, meinte er. MieterInnen - auch nicht die letzten acht - könnten unmöglich weiter in diesem Hause wohnen. Gesundheitsgefahr sei zwar noch nicht festgestellt, könne zukünftig aber nicht ausgeschlossen werden. Zeit für ein Fazit: Leerstände wurden seit 1994 in diesem Hause produziert. Die MieterInnen haben dem Bauaufsichtsamt seit Jahren davon Mitteilung gemacht. Maßnahmen, die zur Veränderung geführt hätten, sind offenbar nicht getroffen worden. Zu vermuten ist, dass angesichts der treuherzigen Bekundungen der Eigentümer modernisieren zu wollen, der Leerstand geduldet wurde. Tatsächlich aber wurde lediglich ein Programm zur MieterInnenvertreibung abgewickelt. Das Gutachten über den Schwammbefall wird nicht vorgelegt. Sollte sein Inhalt tatsächlich so dramatisch wie dargestellt sein, dann ist vor allem zu fragen, ob die Ursache für den Schwamm nicht die jahrelangen Leerstände sind. Rechtzeitige Eingriffe des Bezirksamtes, wie sie die MieterInnen immer wieder gefordert haben - hätten dann nicht nur die Vertreibung der MieterInnen, sondern auch die Ausbreitung des Schwamms verhindern können. Doch das alles ist kein Grund, die Wohnungen nicht mehr zum Verkauf anzubieten. Jetzt erst recht. Und so kann die Fa. Krebs weiterhin schwelgen: "Nahezu alle Wünsche nach Größe zwischen 50 und 190 m2 sind erfüllbar. Deckenstuck, geschliffene Dielen und Parkettböden lassen das historische Wohnambiente in neuem Glanz erscheinen. Die feingeschliffenen Glattputzwände und die Downlights in Küchen, Fluren und Bäder sind Zeugnis modernen Bauens in alten Häusern." Bezugsfrei, selbstverständlich! AG Umwandlung
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