MieterEcho
Nr. 278 - März/ April 2000

Hofbepflanzung unerwünscht

 

Von der Hausgemeinschaft Winterfeldtstr. 25 - Zusammengestellt von der AG Umwandlung

Am 20.11.99 erging - durch Boten - an die Mieter des Hauses Winterfeldtstr. 25 die Aufforderung, den Hof komplett zu beräumen. Unter Androhung der kostenpflichtigen Ersatzvornahme durch den neuen Eigentümer betraf das alle Motorräder, andere abgestellte Gegenstände und vor allem sämtliche Pflanzgefäße, die seit Mitte der 80er Jahre den Hof zierten und sogar eine touristische Attraktion für Berlin darstellten.

Zur Begründung gab MEBES & WULLINGER, so heißt die Firma des Eigners, an: Behinderung der Feuerwehr, statische Bedenken des Architektenbüros LANGE & PARTNER und Berechnungen des Statikers.

Woher die plötzlichen Bedenken

Eine erste Überprüfung des Sachverhalts durch die Mieter ergab:

Im Zuge der Instandsetzung des Hauses (1982 - 1984) mit öffentlichen Mitteln des Berliner Senats erfolgte die Bepflanzung des Hofes. Die Gesamtsumme für das Haus belief sich auf 1,2 Mio., mit der ausdrücklichen Weisung, dass diese Investition nicht mietwirksam werden dürfe. Die Kosten für die Hofbegrünung betrugen ca. 30.000 Mark.

Für die Hofbegrünung war das Einverständnis des Eigentümers erforderlich. Dies liegt vor.

Des Weiteren liegt vor: Ein statisches Gutachten vom 5.4.83, das empfiehlt, die Hofdecke durchgängig durch Untermauerung zu verstärken, um alle statischen Bedenken gegen die Bepflanzung auszuschließen. Diese Auflage wurde vom Eigentümer erfüllt.

1985 hat eine Begehung des Hauses stattgefunden. Es mussten Bauschäden, verursacht durch den Neubau des angrenzenden Fernmeldeamtes, begutachtet werden. Zugegen waren der damalige Bezirksbürgermeister Jakesch, die Bauaufsicht, die Feuerwehr, das Tiefbauamt etc.

Gegen die Hofbepflanzung wurden keine Bedenken vorgetragen. Auch darüber gibt ein Protokoll ausführlich Auskunft.

1988 erhielten die Mieter des Hauses für die Hofbepflanzung den Ökologiepreis der NAULIN-STIFTUNG.

Von ca. 500 Hofbegrünungsmaßnahmen in Berlin bis zur Einstellung des Programms 1993, ist der Hof Winterfeldtstr. 25 die erste Maßnahme, die willkürlich zerstört wurde. Leider gibt es bei der Senatsverwaltung keine Zuständigkeit mehr für die Rechtsfolgen dieser Zerstörung, und die Zuständigkeit auf Bezirksebene ließ sich für uns auch nicht klären.

Ungeklärt sind nämlich die Eigentumsverhältnisse an den Pflanzen und den Pflanzgefäßen: Antragsteller der Hofbegrünungsmaßnahme waren die Mieter des Hauses, die die Verpflichtung übernahmen, gegen Erstattung der Materialkosten, die Hofbegrünung anzulegen und auf Dauer zu pflegen. Abgerechnet wurde zwischen dem Senat für Stadtentwicklung und dem Hausverein "LEBEN im ALTBAU e.V."

Also entschieden sich die Mieter gegen die Zerstörung ihres preisgekrönten Innenhofes Klage einzureichen. Sie klagten auf Eigentum und Fortbestand der Hofbegrünung.

Die Begründungen des Eigentümers sind mehr als zweifelhaft

In seiner Räumungsaufforderung erwähnt Herr Dr. Mebes Berechnungen eines Statikers.

Diese Berechnungen liegen jedoch bis dato nicht vor. Auch vor Gericht zum Termin wegen der Einstweiligen Verfügung hat die Gegenseite keine Berechnungen vorgelegt, sondern nur die Behauptung wiederholt: Es gäbe sie.

Sicherheitshalber hatte die Hausgemeinschaft also selbst einen Statiker zu Rate gezogen: Sein Urteil bestätigt die Genehmigung der Bauaufsicht aus den 80er Jahren.

Mebes sucht Weg in der Diffamierung der Mieter

In seinen Ausführungen (Berliner Abendblatt) geht Herr Dr. Mebes dann von den statischen Einwänden ab. Er zieht sich nunmehr auf den Eigentümerstandpunkt zurück: Er möchte sich "die Gestaltung des Hofes" selbst vorbehalten.

Und er diffamiert öffentlich Mieter. Er behauptet beispielsweise: Die Mieter hätten unerlaubt Wohnungen zusammengelegt. Drei Mieter von insgesamt fünfzig sind davon betroffen - den entsprechenden Beweis bleibt Mebes aber schuldig. Dabei ist den Beteiligten bekannt, dass es sich um Verbindungen zwischen Wohnungen handelt, die in der Nachkriegszeit durch die Wohnraumbewirtschaftung zum Teil durch einfaches Verschließen der Türen oder durch Zumauern mit einem halben Stein getrennt wurden. Die "Zusammenlegung" der Wohnungen - datiert aus den Anfängen der 80er Jahre - war dem Voreigentümer (GRUNDAG) bekannt und wurde bei den häufigen Begehungen anlässlich verschiedener Mietermodernisierungen immer wieder zur Kenntnis genommen und nie beanstandet.

Und Mebes greift weiter in die Trickkiste eines Vermieters, wenn er behauptet, "viele Mieter" hätten sich nicht polizeilich gemeldet. Auch hier fehlt jeder Beweis und bleibt ein etwas sehr alberner Versuch, die Mieter anzuschwärzen. Also sucht Mebes weiter, und? Ach, da gab es ja noch: Überteure Untervermietung der Wohnungen an Studenten. Auch hier bleibt er den Beweis schuldig.

Alle wissen Dr. Mebes leidet an den billigen Mieten. Er hat das Haus dem bankrotten Grundstücksspekulanten Kowollik in letzter Sekunde abgekauft, nach eigenem Bekunden, ohne sich über die Details des Hauses gründlicher zu informieren. Jetzt stellt er fest, dass Mieterhöhungen gesetzlich begrenzt sind. Er also doch nicht die erwarteten Erträge einfahren kann. Daher diese angestrengten Kriminalisierungsversuche gegenüber den Hausbewohnern.

Auch die Keule "Sozialschmarotzer" schwingt der neue Eigentümer vergeblich, denn selbst die Berliner CDU hat in ihrer Wahlkampfwerbung das überdurchschnittliche Engagement der Hausbewohner der Winterfeldtstraße als vorbildlich in der Öffentlichkeit hervorgehoben.

Stattdessen sollte er wie jener NPD Funktionär, der wegen der Diffamierung von Asylsuchenden als "Sozialparasiten" in erster Instanz zu 1.500 Mark Geldstrafe verurteilt wurde, behandelt werden. "Wer eine solche Formulierung im Zusammenhang mit einer abgrenzbaren Bevölkerungsgruppe verwendet, wertet diese Personen deutlich ab. Nach seinem Verständnis sei der Tatbestand der Volksverhetzung in diesem Fall sehr wohl erfüllt," hieß es in der Urteilsbegründung.

Die Hausbewohner sind gegen die fortgesetzte Verunglimpfung durch Dr. Mebes juristisch vorgegangen.

Klage der Mieter formal abgelehnt

Der Hof ist jetzt nahezu leer. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht vom 12.1.00 zum Erhalt der Hofbegrünung wurde erst gar nicht über die Sache verhandelt. Es wurde lediglich festgestellt, dass die Einstweilige Verfügung gegen MEBES & WULLINGER den Vandalismus des Herrn Mebes nicht länger würde aufhalten können. Denn nicht MEBES & WULLINGER sind Eigentümer der Winterfeldtstraße 25, sondern die Winterfeldtstraße 25 GmbH und gegen die konnte die Hausgemeinschaft keine Klage vorweisen. Auch als sich die Mieter auf den Standpunkt stellten, eine Winterfeldtstraße 25 GmbH hätte ihnen auch keine Hofzerstörung angedroht, war da aus formalen Gründen nichts zu machen und bis sie eine neue Einstweilige - diesmal gegen die Winterfeldtstraße 25 GmbH - erwirkt hatten, war die Zerstörung bereits komplett. Mebes hatte diesmal schneller gehandelt.

Seit neuestem gibt es auch einen Zaun, der den Kindern den Zugang zum Spielplatz versperrt und dem Hof den Anflug von einem Knast verleiht. In den letzten 20 Jahren, solange dieses Haus ein offenes Haus war, hat es nicht so viel Zerstörung und Unfrieden gegeben wie in den letzten zwei Jahren, seit sich diese Turbokapitalisten um das Haus balgen, so die traurige Bilanz der Betroffenen. Denn der letzte Stand der Preisvorstellungen des Herrn Mebes ist auch bekannt: 6,8 Mio. DM soll die Immobilie immerhin noch kosten.

Wollen Sie weitere oder neue Informationen?

Infos aus dem Netz unter www.w25.de

Ist Ihr grüner Hof auch durch

Baumaßnahmen

Schikane

den Eigentümer bedroht?

So wenden Sie sich an uns:

Berliner MieterGemeinschaft e.V.

Thema Hofbegrünung

Möckernstr. 92

10962 Berlin

Tel: 2168001

Geschichte des Hauses 1979 - 1999:

1979

Die GRUNDAG erwirbt die Häuser Winterfeldtstr. 25,31 35,37 auf Anraten des Bezirksamtes Schönebergs mit der Zielsetzung: Teilabriss und Sanierung. Im gleichen Jahr werden die ersten Umsetzungen angekündigt.

Für die Winterfeldtstr. 25 ist beabsichtigt, das Vorderhaus zu modernisieren und die teils kriegsgeschädigten Seitenflügel und Quergebäude abzureißen.

1981

Hausbesetzer durchbrechen diese Planung. Die Post meldet Erweiterungsbedarf für das Grundstück Winterfeldtstr. 25 an und widerspricht über ihr Vorkaufsrecht der Modernisierung. Es kommt zur Instandsetzung des Hauses aus Inst.-Mitteln des Berliner Senats, die nicht mietwirksam werden dürfen.

1982 - 1983

Instandsetzung des Hauses. Die Mieter übernehmen den Hausanstrich und die Hausbemalung in Eigenleistung von ca. 700 Std. Zusätzlich beantragen sie Mittel aus dem Berliner Hofbegrünungsprogramm. Es wird die 11. Berliner Hofbegrünung von insgesamt über 500 Maßnahmen.

Der Maler Klaus Jurgeit übernimmt den Hof in seine Sammlung "Berliner Höfe" und malt zwei Aquarelle: 1981 vor und 1984 nach der Instandsetzung.

Das Grundstücksamt schließt mit den Hausbewohnern einen Nutzungsvertrag über einen Teil des ehemaligen Postparkplatzes, angrenzend an die Winterfeldtstr. 25, der ebenfalls von den Mietern als Garten und Kinderspielplatz gestaltet wird.

1985

Auf dem Nachbargrundstück Winterfeldtstr. 27,29 errichtet die Dt.Bundespost ein neues Dienstgebäude. Die Bauarbeiten verursachen Bauschäden in der Winterfeldtstr. 25. Diese Schäden werden ausführlich dokumentiert. Gegen die Initiativen der Hausbewohner gibt es keine Einwände.

1988

Der Hof wird von der Naulin Stiftung mit einem Ökologiepreis ausgezeichnet.

Der Senat von Berlin setzt das Haus in der offiziellen Berlin - Werbung ein. Es wird ein Beispiel für die Kampagne BERLIN TUT GUT. Der Senat schaltet bundesweit Anzeigen mit Abbildungen der Hofbepflanzung und einem kurzen Abriss zur Hausgeschichte.

Die lateinische Inschrift auf dem ersten Quergebäude enthält einen Fehler, der dazu führt, dass das Verkehrsamt, das die jugendlichen Berlinbesucher betreut, den Besuch des Hofes damit verbindet, die Schüler den Fehler suchen zu lassen. Richtige Antworten werden mit kleinen Preisen honoriert.

Seitens der Post besteht immer noch die Intention, bei weiterem Flächenbedarf das Haus Winterfeldtstr. 25 abzureißen und die Lücke zwischen dem alten und neuen Fernmeldeamt mit einem letzten Bauabschnitt für ein Dienstgebäude zu schließen. Damit werden die Verwertungsabsichten der GRUNDAG erheblich eingeschränkt. Das Haus wird von ihr lediglich noch verwaltet in der Erwartung des Abriss und einer entsprechenden Entschädigung durch die Post. Aber die Miniaturisierung der Technik und die deutsche Einheit revidieren die Planung erneut.

1997 - 1998

Die Post deutet den Verzicht auf ihr Vorkaufsrecht an. Jedoch die GRUNDAG hat sich bereits stark im Osten der Stadt engagiert. Für die Entwicklung der Winterfeldtstr. 25 reichen die Kapazitäten nicht. Die neunziger Jahre vergehen. Im Februar 1998 meldet die GRUNDAG Konkurs an. Für 2,4 Mio. Mark wird die Winterfeldtstr. 25 im Nov.1998 vom Konkursverwalter an den Grundstückspekulanten Peter Georg Kowollik verkauft mit Zahlungsziel 31.12.1998. Dieser Erwerber ist aber selbst so bankrott, dass er das Haus sofort wieder losschlagen muß, will er den Kaufvertrag erfüllen und sich selbst sanieren. Für 4,2 Mio. Mark bietet er das Haus bundesweit an. Ohne Erfolg. Ende 1998 wird ihm das Zahlungsziel noch einmal bis Ende Januar 1999 verlängert.

1999

Die Hausbewohner haben inzwischen mit dem Konkursverwalter Kontakt aufgenommen, in der Absicht, das Haus selbst zu kaufen. Doch der Konkursverwalter lässt eine solche Lösung scheitern. Im letzten Moment, bevor der Kaufvertrag mit Kowollik platzt, übernehmen MEBES & WULLINGER die Winterfeldtstr. 25, doch dieser Teil der Geschichte steht auf einem anderen Blatt.

 

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