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| Mietminderung ´bei Lärm durch Nachbarn´ | ||
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Ein Mieter kann vom Vermieter verlangen, daß er gegen einen Nachbarn Maßnahmen ergreift, von dem unter Verstoß gegen die Hausordnung regelmäßig eine erhebliche Lärmbelästigung ausgeht. Der Mieter fühlte sich von einem Nachbarn, von dem eine erhebliche Lärmbelästigung, insbesondere zur Nachtzeit und zu den allgemeinen Ruhezeiten ausging, gestört. Er klagte gegen den Vermieter, daß dieser etwas gegen den Nachbarn unternehmen solle. Mitgeteilt von Rechtsanwältin Lisa Griesehop | ||
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