MieterEcho
Nr. 271 - November/Dezember 1998

Das 'Beste' aus der Vermieterpraxis: Steuerskandal

 

Unser Leser Heinz Naujock ist 74 Jahre alt, also Rentner, und schwerbehindert.
Seit dem 11.11.98 kann er das Wort Sozialstaat nicht mehr hören: ausgerechnet an diesem Tag ereilte ihn die Betriebskostenabrechnung der Wohnungsbaugesellschaft Lichtenberg für das Jahr 1997 mit folgender Schlußzeile, in DM:

GESAMTERGEBNIS DER ABRECHNUNG: Nachbelastung 1.958,48

Schauen wir, was das für Herrn Naujock bedeutet: Das sind für ihn vier Monatsmieten - ja, auf die Grundmiete bezogen, sogar das Sechsfache der Grundmiete!
Und vom Sozialstaat mag er nichts mehr hören, weil der Vermieter die gepfefferte Nachzahlung mit ... Grundsteuernachforderung(!) begründet - und das für die Jahre 1991 bis 1996.
Von Herrn Naujock geforderter Betrag für 2 Zimmer, 56,27 qm: 1.453,02 DM.

Hinzu kommt, daß die für 1997 berechnete Grundsteuer sich auf 491,35 DM beläuft und damit fast das Dreifache der 1996 gezahlten Grundsteuer ausmacht.

Fazit:
Ohne Grundsteuernachzahlung und -erhöhung hätte Herr Naujocks 182,87 DM nachzuzahlen gehabt - und nicht, wie jetzt, mehr als das Zehnfache dieser Summe!
Die bevorstehende Überprüfung der Steuerbescheide und der rechtlichen Begründung des Vermieters wird ergeben, ob dieser Skandal seine Ursache auf der Ebene des Vermieters hat oder aber bei der Oberfinanzdirektion - und damit auf der politischen Ebene von Senat und Abgeordnetenhaus von Berlin.

J. Granzow

 

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